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5.6. Gehaltslieferung (§ 3 Abs 5 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Gehaltslieferung

48
Hat ein Abnehmer dem Lieferer die Nebenerzeugnisse oder Abfälle, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung des ihm übergebenen Gegenstandes entstehen, zurückzugeben, so beschränkt sich die Lieferung auf den Gehalt des Gegenstandes an den Bestandteilen, die dem Abnehmer verbleiben.

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