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5.4. Leistungsort bei Schnittstellen (Plattformen) (Abs 3a)

Berger3. AuflMärz 2025

5.4.1. Anwendungsbereich

33
Abs 3a deckt folgende Fälle ab:

den Importversandhandel bis € 150,00 Warenwert (lit a)den EU-Versandhandel (ohne Betragsbeschränkung) durch liefernde Drittlandsunternehmer (lit b)

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