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5.3. Kommissionsgeschäft (§ 3 Abs 3 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Kommission

31
Beim Kommissionsgeschäft liegt zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung vor. Bei der Verkaufskommission gilt die Lieferung des Kommittenten erst mit der Lieferung durch den Kommissionär als ausgeführt.

32
Kommissionär ist, wer im eigenen Namen und auf fremde Rechnung (des Kommittenten) kauft (Einkaufskommissionär) oder verkauft (Verkaufskommissionär).

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