5.2.1. Allgemeines
Gegenstandsentnahme
Als fiktive Lieferung wird die Gegenstandsentnahme bezeichnet.63. Beispiel:
Ein Juwelier kauft in Südafrika 2 Diamantringe à € 10.000,00 für sein Geschäft. Nettoverkaufspreis in Österreich an Endkunden ist normalerweise € 20.000,00 für einen Ring. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Einen Ring schenkt er seiner Frau zum Hochzeitstag.