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5.2. Gegenstandsentnahme (§ 3 Abs 2 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

5.2.1. Allgemeines

Gegenstandsentnahme

29
Als fiktive Lieferung wird die Gegenstandsentnahme bezeichnet.

63. Beispiel:

Ein Juwelier kauft in Südafrika 2 Diamantringe à € 10.000,00 für sein Geschäft. Nettoverkaufspreis in Österreich an Endkunden ist normalerweise € 20.000,00 für einen Ring. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Einen Ring schenkt er seiner Frau zum Hochzeitstag.

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