Unter einer Vorfrage wird eine (rechtliche) Frage verstanden, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Fall bildet (zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097), somit ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde darstellt.