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B. Amtswegigkeit versus Mitwirkungspflicht (§ 115 Abs 1 und § 119 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Amtswegigkeit/Untersuchungsgrundsatz gem § 115 Abs 1 BAO

Dieses Prinzip determiniert die amtswegige Erforschung der materiellen Wahrheit sowie eine Ermittlungspflicht der Behörde hinsichtlich der abgabenrechtlich relevanten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse.

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