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A. Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 114 Abs 1 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Diese einfachgesetzliche Norm wird von verfassungsrechtlichen Grundsätzen, namentlich dem Gleichheitssatz (Art 2 StGG, Art 7 Abs 1 B-VG) und dem Legalitätsprinzip (Art 18 Abs 1 B-VG; siehe hierzu auch das Kapitel I.D.1; vgl auch § 5 F-VG) umrahmt und begleitet.

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