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F. Angehörige (§ 25 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Neben bestehenden materiellrechtlichen Definitionen (zB „Kinder“ in § 106 EStG) hat der Angehörigenbegriff der BAO praktisch nur im Verfahrensrecht selbst Bedeutung.

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