Unselbstständige Ausübung des ärztlichen Berufs als Turnusarzt (§ 4 Abs 4 ÄrzteG)
Ärzte, die eine Ausbildung als Turnusarzt aufnehmen wollen, müssen entweder
ein an einer österreichischen Universität erworbenes Doktorat der gesamten Heilkunde oderÄrzte, die eine Ausbildung als Turnusarzt aufnehmen wollen, müssen entweder
ein an einer österreichischen Universität erworbenes Doktorat der gesamten Heilkunde oder