Gemeinschaftsrechtlich ist es nach der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG prinzipiell den Mitgliedstaaten überlassen, welche Sonderfächer sie einführen wollen. Die Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG stellt lediglich sicher, dass die Diplome für Sonderfächer, die in mehreren Mitgliedstaaten existieren, auch innerhalb dieser Mitgliedstaaten anerkannt werden.115