Nachdem als Folge des EU-Beitritts deutsche Heilpraktikerschulen versucht haben, in Österreich Fuß zu fassen, wurde in Österreich ein Ausbildungsvorbehaltsgesetz62 eingeführt. Dieses Gesetz verbietet die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch das Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Hebammengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, MTD-Gesetz, Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz, Tierärztegesetz, Kardiotechnikergesetz, Sanitätergesetz, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz und Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geregelt sind, in anderen als den nach diesen Bundesgesetzen dafür vorgesehenen Einrichtungen, wobei auch die Werbung als Versuch strafbar ist.