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2. Persönlicher Anwendungsbereich der Abkommen

Bendlinger4. AuflOktober 2024

Sozialversicherungsabkommen

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Der persönliche Geltungsbereich ist von Abkommen zu Abkommen verschieden. In der Regel beziehen sich die Abkommen auf alle versicherten Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, das Abkommen mit Tunesien ausgenommen, das eine Staatsbürgerschaft in einem der beiden Staaten voraussetzt.

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