Sozialversicherungsabkommen
Zwischen Österreich und einigen Staaten, die weder Mitglied der EU noch des EWR sind, bestehen bilaterale Abkommen, welche die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit regeln. Diese Verträge bezwecken, SV-rechtliche Nachteile, die sich für eine Person aufgrund ihres Aufenthalts im anderen Staat ergeben können – zB bezüglich ihrer leistungsrechtlichen Ansprüche – auszugleichen bzw zu beseitigen.