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16. Anwendung der VO (EG) 883/2004 auf grenzüberschreitende Telearbeit

Bendlinger4. AuflOktober 2024

16.1. Leitlinien zur Telearbeit

Sozialversicherungsrecht der EU

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Die Verwaltungskommission hat festgehalten, dass die Anwendbarkeit der Regelungen der VO (EG) 883/2004 COVID-19-bedingt wegen der dadurch notwendigen Telearbeit bis zum

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30. 6. 2022 „eingefroren“ werden soll. In einer „Guidance Note on Telework“ vom 14. 6. 2022 hat die Verwaltungskommission9494European Commission – Admistrative Commission for the Coordination of Social Security Systems, Guidance Note on telework, EMPL/1053-01/22-EN (14. 6. 2022). zu den Folgen für pandemie-unabhängige Telearbeit Stellung genommen.

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