6.1. Steuerfreistellung von Auslandseinkünften
Ausländische Einkünfte in der Steuererklärung
Grundsätzlich hat eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person auch ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zu versteuern. Wurde eine DBA-rechtliche Entlastungsmaßnahme nicht bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt, kann der Arbeitnehmer eine DBA-rechtliche Entlastung auch im Wege der Veranlagung vornehmen.