Prospektpflicht
Werden übertragbare Wertpapiere oder Veranlagungen zum Erwerb angeboten, kann – abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Angebots – die Erstellung, Billigung bzw Prüfung und Veröffentlichung eines Wertpapier- oder Veranlagungsprospekts erforderlich sein.