Werden ICOs in Österreich durchgeführt oder erstrecken sich zumindest auch auf Österreich, können sich Informationspflichten aus den folgenden Rechtsgrundlagen ergeben:EU-ProspektVO34MiCA-VO(für ICOs über „Vermögenswertereferenzierte Token“ oder „E-Geld-Token“, die am oder nach dem 30. 6. 2024 enden;35 bzw für ICOs über „Andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token“, die am oder nach dem 30. 12. 2024 enden36)