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D. Kryptowerte-Whitepaper nach MiCA-VO

Brogyányi/Burian-Kerbl2. AuflMai 2024

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Werden Kryptowerte iSd MiCA-VO zum Erwerb angeboten, kann – abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Angebots – die Erstellung, Vorlage und/

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oder Genehmigung sowie die Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers erforderlich sein. Je nachdem, um welche Art von Kryptowert es sich handelt, kommen unterschiedliche Titel der MiCA-VO zur Anwendung.184184Für „andere Kryptowerte als vermögensweretreferenzierte Token oder E-Geld-Token“ ist Titel II einschlägig, für „vermögenswertereferenzierte Token“ kommt Titel III zur Anwendung und für „E-Geld-Token“ sind die Bestimmungen des Titels IV einzuhalten. Die MiCA-VO unterscheidet zwischen dem „vermögenswertereferenzierte[n] Token“,185185Nach Art 3 Abs 1 Z 6 MiCA-VO ist das einen „Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll. dem „E-Geld-Token186186Nach Art 3 Abs 1 Z 6 MiCA-VO ist das „Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll“. bzw „anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token“.187187Für diese Art von Token enthält die MiCA-VO keine eigenständigen Definitionen. Die Bedeutung dieses Begriffs ergibt sich aber aus einer Negativabgrenzung zu den „vermögenswertereferenzierten Token“ bzw „E-Geld-Token“.

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