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I. Fazit

Anderl/Schelling2. AuflMai 2024

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Datenschutzkonform ausgestaltete Blockchains und ihre rechtmäßige Nutzung sind möglich. Dafür ist es allerdings erforderlich, bereits bei der Planung der verteilten Datenbanken datenschutzrechtliche Überlegungen anzustellen, zu dokumentieren und entsprechende technische Vorkehrungen zu treffen. Insb muss vorab die Rolle der verschiedenen Akteure geklärt werden, um die daraus resultierenden datenschutzrechtlichen Pflichten sondieren zu können. Darüber hinaus müssen die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Zu diesem Zweck sollte es in der Praxis möglichst vermieden werden, direkt personenbezogene Daten in der Blockchain zu speichern. Stattdessen ist es empfehlenswert, von Pseudonymisierungstechniken Gebrauch zu machen, die Rechte der Betroffenen erfüllen zu können und auch um etwaige internationale Datentransfers abzusichern. Etwaige sonstige erforderliche Daten können off-chain aufbewahrt und durch entsprechende Kennnummern mit den Einträgen in der Blockchain verlinkt werden.

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