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B. Datenschutzrechtliche Grundlagen

Anderl/Schelling2. AuflMai 2024

1. Anwendungsbereich

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Die DSGVO und die wesentlichen Bestimmungen des DSG sind lediglich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen anwendbar.Das Datenschutzregime schützt daher – im Gegensatz zur früheren österreichischen Rechtslage – grds keine Informationen juristischer Personen mehr.66ErwG 14 DSGVO. Unabhängig davon, ist das Grundrecht auf Datenschutz nach § 1 DSG und Art 8

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der EU-Grundrechtecharta sehr wohl auch auf juristische Personen anwendbar.77DSB 25. 5. 2020, 2020–0.191.240 Rz 53, 55 ff; Thiele, Geheimnisschutz für alle und alles? jusIT 2020, 190 (191 ff mwN); Thiele/Wagner, Praxiskommentar zum DSG (2020) § 1 Rz 9; krit Gerhartl, Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen? ZIIR 2023, 8. Sie können sich allerdings nicht auf Betroffenenrechte der DSGVO stützen.

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