Die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“)1 und das begleitend dazu novellierte österreichische Datenschutzgesetz („DSG“) hat im Mai 2018 tiefgreifende Änderungen im Umgang mit dem Datenschutz gebracht. Von einem wenig beachteten Orchideenfach ist das Gebiet zu einem zentralen, wirtschaftsrelevanten Faktor geworden. Zugleich ist die große Sorge über drohende Millionenstrafen und der anfängliche Hype rund um die Ausübung von Betroffenenrechten einem gelasseneren Umgang mit der Materie gewichen. Es gibt dessen ungeachtet weiter viele Baustellen der zum Teil überbordenden Regulierung. Besonders iZm neuen Technologien wird die DSGVO oft als zu sperrig oder gefühlt als Innovationshemmer wahrgenommen.