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A. Rechnungen

Berger/Toifl/Hinterleitner13. AuflFebruar 2024

Lesen Sie aufmerksam § 11 und Art 11 BMR (UStR 2000 Rz 1501 ff)!

Führt ein Unternehmer steuerbare Lieferungen und steuerbare sonstige Leistungen aus, ist er berechtigt, Rechnungen gem § 11 auszustellen. Eine Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht nur in folgenden Fällen:

Gem § 11 Abs 1 zweiter Satz, wenn die Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist (zB Universität), ausgeführt wird.

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