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Vierter Abschnitt: Rechnungen und Vorsteuerabzug

Berger/Toifl/Hinterleitner13. AuflFebruar 2024

Über steuerpflichtige und auch steuerfreie Leistungen ist der Unternehmer berechtigt, Rechnungen auszustellen. Rechnungen sind zwingend vom leistenden Unternehmer auszustellen, wenn er Leistungen an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person erbringt. An Private kann, muss aber nicht zwingend eine Rechnung gestellt werden (Ausnahme bei Bauleistungen gem § 11 Abs 1 erster Unterabsatz, Versandhandelsregelung und Lieferung neuer Fahrzeuge). Rechnungen sind deshalb sehr wesentlich für das Umsatzsteuergesetz, weil eine formgültige Rechnung materiellrechtliche Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug ist.

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