Einkünfte aus der Überlassung von Kapital können entweder aus laufenden Einnahmen (Früchten des Geldkapitals: zB Zinsen oder Dividenden) oder aus Veräußerungsvorgängen (Gewinne/Verluste aus dem An- und Verkauf von zB Aktien) resultieren. Zudem werden auch noch Einkünfte aus Ansprüchen steuerlich erfasst, die aus anderen Wertpapieren abgeleitet werden (Derivate). Seite 24