vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Pummerer15. AuflAugust 2023

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit umfassen vor allem Bezüge aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25). Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft und nicht einen bestimmten Erfolg schuldet (persönliche und sachliche

Seite 23

Weisungsgebundenheit – § 47 Abs 2 EStG). Ein Dienstnehmer ist in den Betrieb des Dienstgebers eingebunden und verpflichtet, den Weisungen des Dienstgebers, insbesondere hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und Art der Arbeitsverrichtung, zu folgen. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen auch Bezüge aus diversen öffentlich-rechtlichen Funktionen (zB Bürgermeister) und öffentlich-rechtlichen Nebentätigkeiten und Bezüge, Auslagenersätze und Versorgungsbezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die im Rahmen eines Lehr- oder Studienplanes von Bildungseinrichtungen tätig werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte