Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Dabei darf diese Betätigung nicht unter die anderen betrieblichen Seite 22Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit) fallen und muss über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen (§ 23).