Den Abgabepflichtigen treffen bei der Rechtsanwendung der Abgabenbestimmungen wesentliche Pflichten:
Er ist verpflichtet, den Abgabenbehörden Umstände, die die persönliche Abgabepflicht begründen, ändern oder beendigen (zB Eröffnung eines Betriebes, Durchführung bestimmter Schenkungen), anzuzeigen (Anzeigepflichten).