Lehre und Schrifttum sind keine Rechtsquellen in dem Sinne, dass sie Recht schaffen, sie sind aber zum Verständnis der Bestimmungen und als Argumentationshilfe bei Auslegungsdifferenzen von Bedeutung.
Lehre und Schrifttum sind keine Rechtsquellen in dem Sinne, dass sie Recht schaffen, sie sind aber zum Verständnis der Bestimmungen und als Argumentationshilfe bei Auslegungsdifferenzen von Bedeutung.