vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Auskünfte des Finanzamtes (Advanced Ruling)

Pummerer15. AuflAugust 2023

Lange bestand hinsichtlich noch nicht realisierter Sachverhalte lediglich die Möglichkeit, beim Finanzamt oder dem BMF anzufragen, wie die Finanzverwaltung diesen geplanten Sachverhalt einschätzt. Da Anfragebeantwortungen für die Finanzverwaltung idR nicht verbindlich sind, verbleibt das Risiko einer späteren nachteiligen steuerlichen Behandlung des dann realisierten Sachverhaltes beim Stpfl.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte