Entscheidungen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind keine generellen Rechtsnormen. Sie erzeugen nur für den ihnen vorgelegten Einzelfall Recht. Weil die Gerichtshöfe künftig in gleich gelagerten Fällen im Allgemeinen gleich entscheiden werden bzw im Fall des VwGH (sofern nicht ein verstärkter Senat entscheidet) gleich entscheiden müssen, gewinnen die Entscheidungen aber doch allgemeine Bedeutung. Wichtig ist bei der Prüfung, ob eine Entscheidung tatsächlich auf einen konkreten Fall anwendbar ist oder ob nicht kleine – aber uU entscheidende – Abweichungen bestehen.