Der Stpfl kann die Abgaben vermeiden, indem er durch seine Lebensführung keinen Abgabentatbestand verwirklicht, dh so arbeitet, dass jeweils mindestens ein Tatbestandsmerkmal für die abgabenrechtliche Anknüpfung nicht verwirklicht wird (Abgabenvermeidung). Abgabenvermeidung ist daher mit keinen Sanktionen von Seiten des Gesetzgebers belegt.