Eine personenbezogene Anknüpfung erfolgt bei natürlichen Personen idR durch den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt (oder ähnliche Merkmale). Eine derartige personenbezogene Anknüpfung führt dazu, dass zB bei Ertragsteuern grundsätzlich in- und ausländische Einkünfte in Österreich steuerpflichtig sind (Universalitätsprinzip). Es liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor.