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1. Natürliche Personen

Pummerer15. AuflAugust 2023

Eine personenbezogene Anknüpfung erfolgt bei natürlichen Personen idR durch den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt (oder ähnliche Merkmale). Eine derartige personenbezogene Anknüpfung führt dazu, dass zB bei Ertragsteuern grundsätzlich in- und ausländische Einkünfte in Österreich steuerpflichtig sind (Universalitätsprinzip). Es liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor.

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