5.8.1. Unzulässigkeit des Zeugenbeweises
Zeugenbeweis
Die Beweismittelverbote des § 32059 sind amtswegig wahrzunehmende Beweisaufnahmeverbote.60 Es handelt sich um die absolute physische Zeugnisunfähigkeit (Z 1);61 und - in Bezug auf deren Berufsausübung - um Geistliche (Z 2), Staatsbeamte (Z 3)62 und Mediatoren (Z 4).