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5.8. Unzulässigkeit des Zeugenbeweises und Aussageverweigerungsrechte

Kolland1. AuflFebruar 2024

5.8.1. Unzulässigkeit des Zeugenbeweises

Zeugenbeweis

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Die Beweismittelverbote des § 3205959Vgl dazu auch das strafprozessuale Pendant des § 155 StPO; dazu wiederum RS0054660. sind amtswegig wahrzunehmende Beweisaufnahmeverbote.6060Vgl RS0036662; auch RS0040550; Rechberger/Klicka in Rechberger/Klicka, ZPO5 § 320 Rz 3. Es handelt sich um die absolute physische Zeugnisunfähigkeit (Z 1);6161Ob eine Geisteskrankheit von der Vernehmung als Zeuge ausschließt, ist vom Gericht nach beweiswürdigenden Überlegungen zu entscheiden; RS0040555. und - in Bezug auf deren Berufsausübung - um Geistliche (Z 2), Staatsbeamte (Z 3)6262Vgl dazu RS0040545. und Mediatoren (Z 4).

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