Der Prozessvergleich hat als doppelfunktionale Prozesshandlung prozessuale und materiell-rechtliche Wirkungen.233233Albiez/Pablik/Parzmayr, Handbuch Zivilprozess2 54.
Prozessuale Wirkungen sind die Prozessbeendigungswirkung, die Formersatzwirkung und idR auch die Vollstreckbarkeitswirkung.