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2.8. Prozessuale Mängel des Prozessvergleiches - Fortsetzungsantrag

Stefan1. AuflFebruar 2024

Vergleich

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Ist der Prozessvergleich mangels einer prozessualen Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl zu diesen Rz 36 ff) unwirksam, kann dies nach hA (ausschließlich) durch einen Antrag auf Fortsetzung des Titelverfahrens geltend gemacht werden.292292RS0000093; OGH 21. 8. 2013, 3 Ob 163/13m; 13. 10. 2010, 3 Ob 171/10h; 17. 5. 2000, 6 Ob 49/00z; 28. 4. 1992, 8 Ob 28/90; Anzenberger, Der gerichtliche Vergleich 153 mwN in FN 869 f. Eine Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmsklage wird bei prozessualen Mängeln nach hA (mangels Rechtskraft des gerichtlichen Vergleiches) abgelehnt (vgl RS0037333; Anzenberger, Der gerichtliche Vergleich 32 mit umfassenden Lit-Nachweisen in FN 216).

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