Vergleich
Ein gerichtlicher Vergleich wird idR zwischen den Prozessparteien abgeschlossen. Wenig bekannt (und in der Praxis selten) ist, dass Dritte (Verfahrensbeteiligte wie Nebenintervenienten,103 Zeugen oder sonstige Dritte) dem Prozessvergleich beitreten und sich darin auch materiell-rechtlich verpflichten können.104