Rügelast § 196
Ein nach § 196 zu rügender Verfahrensmangel kann im Rechtsmittel nur dann erfolgreich mit Mängelrüge geltend gemacht werden, wenner rechtzeitig gerügt wurde undRügelast § 196
Ein nach § 196 zu rügender Verfahrensmangel kann im Rechtsmittel nur dann erfolgreich mit Mängelrüge geltend gemacht werden, wenner rechtzeitig gerügt wurde und