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10.4. Was ist nach erfolgter Rüge von Partei und Gericht zu beachten?

Stefan1. AuflFebruar 2024

Rügelast § 196

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Hält das Gericht die Rüge für berechtigt, hat es die Verletzung der Verfahrensvorschrift sofort zu beheben. Ist die Behebung nicht sofort möglich, hat das Gericht anzukündigen, den Verfahrensfehler bei der nächsten Gelegenheit zu sanieren.5353Höllwerth in Fasching/Konecny, Kommentar3 II/3 § 196 ZPO Rz 20; Ziehensack in Höllwerth/Ziehensack, TK § 196 ZPO Rz 6.

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