7.3.1. Tatsachenvorbringen und Rechtsvorbringen
Schriftsätze
Weitere Voraussetzung für einen guten Schriftsatz ist ein solides Grundkonzept über seine Inhalte: Welche tatsächlichen und rechtlichen Standpunkte sollen dargestellt werden?Grundsätzlich gilt: Rechtlich unerhebliche Tatsachen sind auszusparen, es sei denn, sie dienen dem besseren Verständnis der rechtserheblichen Tatsachen. Hauptvorbringen wird besprochen, Hilfsvorbringen kann angesprochen werden. Das Gericht soll in der Stube gehalten und nur zur Not ins Kabinett geführt werden.Seite 229