Schriftsätze
Der Schriftsatz will das Gericht von seinem Anliegen überzeugen. Dazu gehört neben einer gehaltvollen Rede auch ein gepflegtes Äußeres.Das Äußere beginnt mit dem Schriftbild. Ein Schriftsatz in Schriftgröße 9 und mit einzeiligem Zeilenabstand ist eine Zumutung und hat die besten Chancen, nicht gelesen zu werden. Das Schriftbild muss auch für das schwache Auge gut und angenehm lesbar sein; nicht jeder Richter hat die Sehkraft eines Falken.