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3. Die Änderung des § 283 StGB – Verhetzung

Galla1. AuflMai 2021

3.1. Vorbemerkung

Die Verhetzung stellt eine strafbare Handlung gegen den öffentlichen Frieden dar und ist im 20. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB geregelt. Von der Änderung betroffen sind die Ziffern 1 und 2 des § 283 Abs 1 StGB. Deren Tatbestand ist nach wie folgt gestaltet:

Nach § 283 Abs 1 Z 1 StGB in der früheren Fassung zu bestrafen ist, wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird:

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