Durch Art 8 HiNBG wurden Änderungen des Strafgesetzbuches vorgesehen.
Dabei wurde einerseits ein neuer Tatbestand mit der Überschrift „Unbefugte Bildaufnahmen“ in § 120a StGB geschaffen und andererseits zwei bestehende Tatbestände neu gefasst, und zwar der Tatbestand des § 107c StGB mit der (alten) Überschrift „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ und jener des § 283 StGB „Verhetzung“.