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4. Schutz der Persönlichkeitsrechte vor dem HiNBG

Galla1. AuflMai 2021

Der Kern des zivilrechtlichen Vorgehens gegen Hass im Netz ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Daher ist einleitend darzustellen, welcher Normenbestand bereits vorlag, von welchem ausgehend der Gesetzgeber mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) den Schutz vor Hass im Netz verbessern wollte. Die neuen Bestimmungen sind Ergänzungen der sogleich kurz darzustellenden bestehenden Bestimmungen oder nehmen auf diese mittelbar oder unmittelbar Bezug.

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