Der Kern des zivilrechtlichen Vorgehens gegen Hass im Netz ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Daher ist einleitend darzustellen, welcher Normenbestand bereits vorlag, von welchem ausgehend der Gesetzgeber mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) den Schutz vor Hass im Netz verbessern wollte. Die neuen Bestimmungen sind Ergänzungen der sogleich kurz darzustellenden bestehenden Bestimmungen oder nehmen auf diese mittelbar oder unmittelbar Bezug.