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2. Antrag auf Erlag einer aktorischen Kaution

Albiez/Hartl1. AuflApril 2023

Bei ausländischen Klägern (keine österreichische Staatsbürgerschaft, Sitz im Ausland)2020Daran ändert auch die inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens nichts. Auch wenn beide Parteien dem gleichen Staat angehören, kann die aktorische Kaution beantragt werden (RS0036277). kann die beklagte Partei beantragen, dass der klagenden Partei der Erlag einer Sicherheitsleistung für die voraussichtlich entstehenden Prozesskosten (aktorische Kaution) aufgetragen wird (§ 57 ZPO). Dies ist auch möglich, wenn die Voraussetzungen erst im späteren Prozessverlauf eintreten (§ 58 ZPO).

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