In der Tagsatzung kann ein Versäumungsurteil beantragt werden, wenn
die Beklagte die Klagebeantwortung nicht fristgerecht bei Gericht eingebracht hat (§ 396 Abs 1 ZPO)17 oderdie Klägerin oder die Beklagte die vTS versäumt haben, unabhängig davon, ob davor eine im konkreten Verfahren zu erstattende Klagebeantwortung (bzw ein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl etc) fristgerecht eingebracht wurde (§§ 396 Abs 2, 442 ZPO).18