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V. Vermögensrecht

Deixler-Huebner14. AuflNovember 2022

Hinweis:

Die Bestimmungen des 28. Hauptstücks des ABGB, in dem der Güterstand und die Ehepakte geregelt sind, sind gem § 1217 Abs 2 ABGB für eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden.

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