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IV. Ehe-/Partnerschaftswohnung

Deixler-Huebner14. AuflNovember 2022

Hinweis:

Der Wohnungsschutz für eingetragene Partnerschaften findet sich nahezu wortgleich in § 9 Abs 1 EPG. Soweit nicht explizit etwas anderes erwähnt wird, gelten also wiederum die zur Ehe gemachten Ausführungen sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften.

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