vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.5. Anhebung des Mietzinses nach entscheidender Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft (§ 12a Abs. 3 MRG)11§ 12a MRG ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anzuwenden auf die in § 1 Abs. 2, 4 und 5 MRG genannten Verträge, soweit nicht durch vorrangig anzuwendende Bestimmungen (etwa im WGG) Gegenteiliges normiert wird. Darüber hinaus ist § 12a MRG auch nicht anzuwenden auf Wohnraummieten sowie auf Untermietverhältnisse (vgl. A. Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht3, MRG § 12a Rz 2 und 3 mwN). (Fidi/Unger)

Fidi/Unger1. AuflJuni 2021

[Ort], am [Datum]

EINSCHREIBEN22Der Versand als Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich. Diese Versandart ist allerdings – auch zu Beweiszwecken – ratsam, da der Versand als Einschreiben idR die Zustellung an den Empfänger bzw. einen Ersatzempfänger gewährleistet.

Herrn/Frau [Rechtsnachfolger/in des/der ursprünglichen Hauptmieters/Haupmieterin]

[Name]

[Adresse]

Mietzinsanhebung nach entscheidender Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte