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1.6. Information über die Zulässigkeit eines Lagezuschlags gem. § 16 Abs. 2 Z. 3, Abs. 3, 4 MRG iVm § 2 Abs. 3 RichtWG11Dieses Muster gilt für Mietgegenstände, die gem. § 1 Abs. 1 MRG dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen. (Fidi/Unger)

Fidi/Unger1. AuflJuni 2021

EINSCHREIBEN22Das Kriterium der „Bekanntgabe in Schriftform“ erfordert ein Zugehen des Schriftstücks iSd § 862a ABGB an den Mieter, d.h. das Schriftstück muss in den Machtbereich des Mieters gelangen. Dies kann z.B. durch persönliche Übergabe oder Zustellung per Post erfolgen (RIS-Justiz RS0112447). Aus Beweiszwecken empfiehlt sich bei der postalischen Zustellung jene als Einschreiben. Das Schriftlichkeitsgebot des § 16 Abs. 4 MRG verfolgt Informationszwecke und stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Mieters dar (RIS-Justiz RS0111201). Mit diesem Schreiben ist das Schriftlichkeitsgebot jedenfalls gewahrt, unabhängig davon, ob es die Unterschrift des Vermieters aufweist (RIS-Justiz RS0131094).

Herrn/Frau [Mieter/Mieterin]

[Name]

[Adresse]

[Ort], am [Datum]

Betreff: Information über die Zulässigkeit eines Lagezuschlags

Sehr geehrte/r [Name des Mieters/der Mieterin]!

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