EINSCHREIBEN22Das Kriterium der „Bekanntgabe in Schriftform“ erfordert ein Zugehen des Schriftstücks iSd § 862a ABGB an den Mieter, d.h. das Schriftstück muss in den Machtbereich des Mieters gelangen. Dies kann z.B. durch persönliche Übergabe oder Zustellung per Post erfolgen (RIS-Justiz RS0112447). Aus Beweiszwecken empfiehlt sich bei der postalischen Zustellung jene als Einschreiben. Das Schriftlichkeitsgebot des § 16 Abs. 4 MRG verfolgt Informationszwecke und stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Mieters dar (RIS-Justiz RS0111201). Mit diesem Schreiben ist das Schriftlichkeitsgebot jedenfalls gewahrt, unabhängig davon, ob es die Unterschrift des Vermieters aufweist (RIS-Justiz RS0131094). |
Herrn/Frau [Mieter/Mieterin] |
[Name] |
[Adresse] |
[Ort], am [Datum] |
EINSCHREIBEN22Das Kriterium der „Bekanntgabe in Schriftform“ erfordert ein Zugehen des Schriftstücks iSd § 862a ABGB an den Mieter, d.h. das Schriftstück muss in den Machtbereich des Mieters gelangen. Dies kann z.B. durch persönliche Übergabe oder Zustellung per Post erfolgen (RIS-Justiz RS0112447). Aus Beweiszwecken empfiehlt sich bei der postalischen Zustellung jene als Einschreiben. Das Schriftlichkeitsgebot des § 16 Abs. 4 MRG verfolgt Informationszwecke und stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Mieters dar (RIS-Justiz RS0111201). Mit diesem Schreiben ist das Schriftlichkeitsgebot jedenfalls gewahrt, unabhängig davon, ob es die Unterschrift des Vermieters aufweist (RIS-Justiz RS0131094). |
Herrn/Frau [Mieter/Mieterin] |
[Name] |
[Adresse] |
[Ort], am [Datum] |
Betreff: Information über die Zulässigkeit eines Lagezuschlags
Sehr geehrte/r [Name des Mieters/der Mieterin]!