1.4. Anhebung des Mietzinses nach Unternehmensverpachtung (§ 12a Abs. 5 und 6 MRG)11§ 12a MRG ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anzuwenden auf die in § 1 Abs. 2, 4 und 5 MRG genannten Verträge, soweit nicht durch vorrangig anzuwendende Bestimmungen (etwa im WGG) Gegenteiliges normiert wird. Darüber hinaus ist § 12a MRG auch nicht anzuwenden auf Wohnraummieten sowie auf Untermietverhältnisse (vgl. A. Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht3, MRG § 12a Rz 2 und 3 mwN). (Fidi/Unger)
EINSCHREIBEN22Der Versand als Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich. Diese Versandart ist allerdings – auch zu Beweiszwecken – ratsam, da der Versand als Einschreiben idR die Zustellung an den Empfänger bzw. einen Ersatzempfänger gewährleistet.
EINSCHREIBEN22Der Versand als Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich. Diese Versandart ist allerdings – auch zu Beweiszwecken – ratsam, da der Versand als Einschreiben idR die Zustellung an den Empfänger bzw. einen Ersatzempfänger gewährleistet.